!!! ACHTUNG: Terminverschiebung auf Juni 2013 !!!
Ausschreibung
4. ADAC
„Mäbendorf Down Hill 2012“
am 20. Oktober 2012 verschoben auf Juni 2013
Die Veranstaltung wurde am 18.07.2012 unter der
Reg.-Nr.: 410/12 vom ADAC in Frankfurt genehmigt.
MSC Suhl e.V. im ADAC
1. Veranstaltung und Veranstalter
Der MSC Suhl e.V. im ADAC führt am 20.10.2012 eine Bergabfahrt für Vierradfahrzeuge ohne eigenen Antrieb durch.
Die Veranstaltung wird auf geschotterten Waldwegen mit künstlichen Hindernissen und Schikanen durchgeführt.
Start: Höhe 3 Buchen (GPS: 50° 35.274 N / 10° 38.680 O)
Ziel: Sandfleck (GPS: 50° 35.717 N / 10° 38.112 O)
Veranstaltungsleiter: Frank Dietz
Tel.: 03681 / 705599
Fax : 03681 / 705560
dietz(at)msc-suhl.de
Fahrtleiter: Horst Henkel
Hofgasse 22
98529 Suhl-Mäbendorf
Tel.: 03681 / 723258
Fax: 03681 / 723358
2. Teilnahme
Die Veranstaltung ist für versierte Fahrer ab 16 Jahren aus allen Bundesländern ausgeschrieben. Die Mitgliedschaft in einem Motorsportclub ist nicht erforderlich. Es können maximal 3 Fahrer pro Fahrzeug starten.
3. Nennungen
Genannt wird ausschließlich online über das unter www.msc-suhl.de abrufbare Nennformular.
Nennschluss: 14.10.2012
Nenngeld: 30,- €
Überweisung an MSC Suhl, Konto 11 99 00 9, BLZ 120 300 00 bei der Deutschen Kreditbank AG.
Die Teilnehmerzahl ist auf 60 Teilnehmer begrenzt. Es entscheidet die Reihenfolge des Nennungseingangs.
Nennungen ohne Nenngeld werden nicht bearbeitet.
Nennungen an den Veranstaltungsleiter !
Über Nennungen am Starttag entscheidet der Veranstalter.
Mannschaftsnennungen (3 Fahrer) sind am Veranstaltungstag möglich.
Das Nenngeld für Mannschaften beträgt 60,- €.
4. Klasseneinteilung
Klasse 1: Damen
Klasse 2: Herren
Klasse 3: Senioren ab 60 Jahre
5. Fahrzeuge u. Ausrüstung
Für die Fahrzeuge gelten folgende Kriterien:
- mind. 4 Räder; luftbereift
- funktionierende hydraulische Bremse, mind. Vorderachse
- funktionierende Lenkung
- kein Glas oder andere splitternde Materialien
- Sitz mit Sicherheitsgurt, Dach- oder Überrollbügel
- Abschleppöse vorn und hinten ( muss ca. 500 kg aushalten)
- zulässige Gesamtbreite: max. 160 cm
- max. Gesamtlänge: 400 cm
- zulässiges Gesamtgewicht inkl. Fahrer und Ausrüstung: max. 600 kg
- keine ölgefüllten Motoren oder Getriebe
Alle Fahrer benötigen:
- körperbedeckende Kleidung
- Sturzhelm mit Visier oder Brille
- Handschuhe
- festes Schuhwerk
Alle Fahrzeuge werden einer technischen Abnahme unterzogen.
6. Wettbewerb
Die Teilnehmer erhalten bei der Anmeldung eine Startnummer sowie eine Kontrollkarte, die für die Auswertung maßgebend ist. Eintragungen in die Kontrollkarte dürfen nur vom Veranstalter vorgenommen werden.
Veränderungen und Verlust der Kontrollkarte führen zum Ausschluss.
Die Teilnehmer haben die Aufgabe, die vom Veranstalter hergerichtete Strecke mit ihrem Fahrzeug ohne eigenen Antrieb so zu durchfahren, dass sie alle eingebauten Hindernisse ohne Fehlerpunkte meistern.
Eine Besichtigung der Hindernisse und Schikanen vor dem Start ist möglich.
Über einen Probedurchgang entscheidet der Veranstalter am Wettkampftag.
7. Wertung
Die Wertung erfolgt anhand der Eintragungen in der Kontrollkarte. Gewertet wird
nach Fehlerpunkten. Bei Punktgleichheit entscheidet die Fahrzeit, gemessen in 1/10
Sekunden.
Anschieben 10 sek. Zeitaufschlag
Umwerfen eines Kegels 10 sek. Zeitaufschlag
Auslassen eines Hindernisses 60 sek. Zeitaufschlag
Verlassen der Strecke 30 sek. Zeitaufschlag
Nichterreichen des Ziels Wertungsausschluss
Inanspruchnahme von fremder Hilfe Wertungsausschluss
8. Preise und Siegerehrung
Preise werden nach den Möglichkeiten des Veranstalters für die Sieger und Platzierten vergeben.
Der Aushang der Ergebnisse findet voraussichtlich 1 Std. nach Eintreffen des letzten Fahrers statt.
Die Siegerehrung erfolgt unmittelbar danach im Zielbereich.
9. Versicherung
Die Veranstaltung ist bei der Gothaer Versicherung versichert. Eine Teilnehmer-Unfallversicherung ist darin eingeschlossen.
10. Verantwortlichkeit / Haftung
Alle Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Mit der Abgabe der Nennung verzichten Teilnehmer auf jedes Recht des Rückgriffes gegen den Veranstalter, den ADAC, den DMV, den ADMV, den DMSB dessen Beauftragte und die Behörden.
Jeder Teilnehmer muss einen Haftungsverzicht unterschreiben.
11. Quartiere
Für Quartierreservierung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
12. Schlussbestimmungen
Der Veranstalter weist nochmals daraufhin, dass die Veranstaltung nicht zur Erzielung hoher Geschwindigkeiten dient.
Verbindliche Auskünfte, die Fahrt betreffend, erteilt nur der Veranstaltungsleiter.
Einsprüche gegen diese Ausschreibung und gegen die Auswertung sind nicht zulässig.
Suhl, im Juli 2012
Frank Dietz
Veranstaltungsleiter

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